Unfall & Schadengutachten
Wir helfen Ihnen im Schadenfall!

Sie hatten einen Unfall und sind nicht daran schuld? Dann Glück im Unglück!

Dann haben Sie ein Anrecht, auf einen Schadengutachter Ihrer Wahl um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Wählen Sie nach einem unverschuldeten Unfall Ihren KFZ-Sachverständigen selbst - unabhängig von Versicherungen und frei. So können Sie sicher sein, dass der Schaden objektiv und neutral begutachtet wird.

Laut Gesetz dürfen Sie sich ihren Kfz-Sachverständigen frei wählen und die gegnerische Versicherung muss die Kosten des Gutachten übernehmen.

Unser Tipp:
Fragen Sie zuerst einen freien Sachverständigen oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir helfen Ihnen gerne weiter!